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Das Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems (GMG) sieht folgende Änderungen seit dem 01.01.2004 vor:

Prozentuale Zuzahlung:

Grundsätzlich wird bei allen Hilfsmittelversorgungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten erhoben. Höchstens allerdings 10 €, mindestens jedoch 5 € je Versorgung. Wenn die Kosten für eine Leistung unter 5 € liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt. Hierunter fallen Hilfsmittel, wie z.B. Blutzuckermessgeräte, Blutentnahmegeräte, Insulin-Pens, Insulinpumpen, Pumpentaschen, Pumpengurte.

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gilt eine Zuzahlung von 10% für alle zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, höchstens 10 € im Monat. Dieses sind z.B.: Penkanülen, Insulin-Einmalspritzen, Insulinpumpen-Verbrauchsmaterial (Katheter, Adapter, Ampullen-Sets etc.)

Näheres siehe Beispielrechnung

Blutzucker- und Harnteststreifen bleiben weiterhin zuzahlungsfrei!

 

Belastungsobergrenzen

Die Summe aller Zuzahlungen darf nicht höher sein als 2% des Bruttoeinkommens. Für chronisch kranke Menschen gilt:
Die jährliche Eigenbeteiligung (auch inklusive der Praxisgebühr beim Arzt) darf 1% der Jahresbruttoeinnahmen nicht über-
schreiten. Deshalb ist es für Sie wichtig, alle Quittungen, Rechnungen und sonstigen Belege sorgfältig aufzubewahren und
zu prüfen, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind.
Wenn ja, sollten Sie dies Ihrer Krankenkasse mitteilen.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
sind generell von allen Zuzahlungen befreit.

 

Beispiel für eine Quartalsrechnung

  Datum Hilfsmittel Produktgrp. Gesamtpreis Zuzahlung

1

05.01.04

Blutzuckersensoren

 

300,00

0,00

2

05.01.04

Lanzetten

03

20,00

2,00

3

05.01.04

Insulinpumpen-Katheter

21

180,00

8,00

4


02.02.04

Insulinpumpen-Katheter

21

180,00

10,00

  1. Blutzucker-Sensoren sind grundsätzlich zuzahlungsfrei.
  2. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gilt 10% des Preises, höchstens 10 €.
  3. Hier ebenfalls 10%, Maximalgrenze von 10 € pro Monat darf nicht überschritten werden.
  4. 10% des Hilfsmittelpreises, Maximalgrenze von 10 € darf nicht überschritten werden, hier bereits neuer Berechnungsmonat.